Stadt Bergheim weigert sich, Nutzen und Risiken digitaler Medien zu beurteilen.

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Der folgende Artikel wurde erstmals auf Schule intakt am 12.8.2020 veröffentlicht.

Hat die Stadt etwas zu verbergen?

Wie aus der unten dokumentierten Geschichte hervorgeht, weigert sich die Stadt Bergheim, Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen digitaler Medien im Unterricht zu beurteilen — obwohl sie sich selber zum Ziel gesetzt hat: “Digital gestützter Unterricht muss Standard werden” (siehe hier).

Was steckt dahinter?

Es gibt mindestens zwei mögliche Erklärungen: Die Stadt Bergheim hat keine Ahnung, oder sie will etwas verschleiern, zum Beispiel, welche Verbindungen und Verträge über Geschäfte zwischen Stadt und Unternehmen aus der IT-Branche bestehen. Beides wäre nicht gut. Hier ist Aufklärung vonnöten.

Die Geschichte:
Am 25. Juni 2020 tagte der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur des Bergheimer Stadtrats. Ich hatte vor, beim Tagesordnungspunkt “Einwohnerfragestunde” zwei zusammenhängende Fragen zu stellen. Die Ausschussvorsitzende hat diesen Tagesordnungspunkt jedoch übersprungen — angeblich aus Versehen, wie sie mir später mitteilte1 –, sodass ich unverrichteter Dinge die Sitzung verließ. Mit Mail vom 27. Juni reichte ich meine Fragen schriftlich ein. Sie lauteten:

Laut Bergheimer Digitalisierungsstrategie muss digital gestützter Unterricht Standard werden.
1.) Was heißt das konkret, d.h., welches digitale Medium “muss” (angeblich) in welcher Schulform, in welcher Jahrgangsstufe, in welchem Fach, wie oft eingesetzt werden?
2.) Unabhängig von dem Pandemie-bedingten “Lernen auf Distanz”: Welchen (zusätzlichen) Nutzen hat der Einsatz digitaler Medien im Unterricht, welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es? (Antwort bitte aufschlüsseln nach Schulformen, Jahrgangsstufen, Fächern und Art des Mediums.)

Am 9. Juli erhielt ich die Antwort der Stadt, Abteilung Schule und Weiterbildung:

Sehr geehrter Herr Roentgen,

auch die Verwaltung bedauert es, dass der Tagesordnungspunkt “Einwohnerfragestunde” versehentlich nicht aufgerufen wurde und Sie keine Gelegenheit hatten, Ihre Fragen zu stellen.

Nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates müssen sich Fragen allerdings auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Kreisstadt Bergheim ist als Schulträger nach § 79 SchulG verpflichtet, “die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen”.

Wann, wie oft und in welcher Jahrgangsstufe digitale Medien im Unterricht eingesetzt werden, legt jede Schule nach den Vorgaben des Landes im schuleigenen Medienkonzept fest. Hier handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit.

Ebenso hat der Schulträger Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht nicht zu beurteilen. Hier empfehle ich, sich ggf. unmittelbar an das Ministerium für Schule und Bildung zu wenden.

Darauf entgegnete ich am 15. Juli:

[E]s verwundert mich sehr, dass die Stadt Bergheim mir keinerlei inhaltliche Antwort gibt mit der impliziten Begründung, dass meine Fragen sich nicht auf Angelegenheiten der Stadt beziehen würden. Ich darf dies in drei Punkten ausführen:

1.)
Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Bergheim hat unter anderem als Ziele “pädagogisch sinnvolle und zuverlässige IT-Infrastruktur” sowie “digital gestützter Unterricht muss Standard werden”. Meine Fragen bezogen sich genau auf diese Ziele der Bergheimer Digitalisierungsstrategie. Unter anderem wollte ich “lediglich” wissen, was das konkret heiße.

Sind diese Ziele der Digitalisierungsstrategie der Stadt Bergheim keine Angelegenheiten der Stadt?

Sie schreiben: “Ebenso hat der Schulträger Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht nicht zu beurteilen.”

Welche Rechtsnorm verbietet es der Stadt, Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht zu beurteilen?

Wie kann die Stadt einerseits in ihrer Digitalisierungsstrategie von “pädagogisch sinnvoller und zuverlässiger IT-Infrastruktur” und “sachgerechter IT-Geräteausstattung” reden und Maßnahmen wie “PC-Quote anpassen” und “LogoDidact zur Unterrichtssteuerung ausbauen” vorstellen, während sie mir andererseits die Auskunft über Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen digitaler Medien im Unterricht verweigert und all das angeblich nicht zu beurteilen hat?

In der Digitalisierungsstrategie heißt es

  • “Besser selbst die digitale Entwicklung in Bergheim (mit-)steuern als sich von der Digitalisierung steuern lassen” und
  • “Bergheim ist vorbereitet, gestaltet und agiert”.

Wie will die Stadt Bergheim (mit-)steuern, gestalten und agieren, wenn sie sich weigert, Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen digitaler Medien im Unterricht zu beurteilen?

Im Übrigen: Laut Gemeindeordnung NRW (§ 75 (1)) ist die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde “wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen”. Ich weiß nicht, wie die Stadt Bergheim beurteilen will, inwiefern sich die Ausgaben für die IT-Infrastruktur der Schulen mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Effizienz vertragen, wenn sie sich über den Nutzen digitaler Medien keine Gedanken macht.

2.)
Sie schreiben, bei den schuleigenen Medienkonzepten handele es sich “um eine innere Schulangelegenheit”. Über das Medienkonzept einer Schule entscheidet die Schulkonferenz. Laut Schulgesetz NRW (§ 63 (2)) darf der Schulträger Anträge an die jeweilige Schulkonferenz seiner Schulen stellen. Sogenannte innere Schulangelegenheiten sind somit Angelegenheiten der Stadt, sofern sie in den Zuständigkeitsbereich der Schulkonferenz fallen. Ihr Verweis auf “innere Schulangelegenheiten” ist irreführend. Die Stadt müsste es besser wissen:

Am 6.2.2019 habe ich in der Einwohnerfragestunde des Bildungsausschusses gefragt:

  • Ist der Stadt Bergheim bekannt, dass die Stadt Bergheim als Schulträger laut Schulgesetz Anträge an die Schulkonferenz in Schulen stellen darf?
  • Ist der Stadt Bergheim bekannt, dass es laut Schulgesetz zu den Kompetenzen einer Schulkonferenz gehört, über das Schulprogramm und über Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zu entscheiden?
  • Wie viele Anträge hat die Stadt Bergheim an die Schulkonferenzen ihrer Schulen in den vergangenen fünf Jahren gestellt?

Der damalige Dezernent Rössler antwortete laut Niederschrift:

„Der Kreisstadt sind ihre Rechte nach dem Schulgesetz bekannt. Sie sieht es nicht als ihre Aufgabe an, in die Selbstverwaltung der Schulen durch die Schulkonferenzen hinsichtlich des Schulprogramms sowie zu Maßnahmen, die die inneren Schulangelegenheiten betreffen, einzugreifen.“

Das kann man so formulieren. Man könnte es auch Untätigkeit und Desinteresse an den eigenen Schulen nennen.

Es ist ironisch: Als das Maria-Hilf-Krankenhaus in Bergheim vor einer Weile ankündigte, seine Gynäkologie- und Geburtshilfeabteilung zu schließen, da mischte sich der Bürgermeister öffentlich ein, obwohl die Stadt nicht Träger des Krankenhauses ist. “Der Bürgermeister hat sich noch am selben Tag mit einem Schreiben an den Träger des Krankenhauses, die Stiftung der Cellitinnen, gewandt und darum gebeten, diese Entscheidung zu überdenken”, heißt es in der Mitteilungsvorlage 371/2019. Der Stadtrat sekundierte, insbesondere die CDU-Fraktion: “Die CDU begrüßt ausdrücklich die Initiative von Bürgermeister Volker Mießeler und seine Bemühungen um den Erhalt der Gynäkologie- und Geburtshilfeabteilung im Bergheimer Maria-Hilf-Krankenhaus. Insbesondere die Einrichtung eines gemeinsamen Arbeitskreises bewerten wir als einzig richtigen Weg, seitens der Stadt in die ansonsten selbständig handelnden Unternehmensentscheidungen der Cellitinnen als Träger des Krankenhauses einwirken zu können. Wir werden gern in einem solchen Gremium mitarbeiten, um konkrete Maßnahmen, die die Stadt zugunsten der Attraktivität ‘unseres Maria-Hilf-Krankenhauses’ leisten kann, mit zu entwickeln und mit zu tragen” (cdu-bergheim.de, 16.01.2019).

Aber mit den “inneren Angelegenheiten” ihrer eigenen, von ihr finanzierten Schulen will sich die Stadt Bergheim partout nicht befassen. — Das passt nicht zusammen.

3.)
Eine weitere Widersprüchlichkeit: Die Stadt Bergheim äußert sich nicht zu Nutzen und Risiken digitaler Medien im Unterricht, da sie das angeblich nicht zu beurteilen hat. Die Arbeitsgemeinschaft (AG) der kommunalen Spitzenverbände NRW tut jedoch genau das. Zu dieser AG gehört der Städte- und Gemeindebund NRW, dessen Mitglied wiederum die Stadt Bergheim ist. Diese AG hat Stellung genommen zum Antrag “Chancen der Digitalisierung erkennen und nutzen” der CDU- und der FDP-Fraktion im Landtag. Im Schreiben vom 12.6.2018 heißt es im Abschnitt “Schulische Bildung” (meine Hervorhebung):

“Die Digitalisierung bietet die Chance der Qualitätssteigerung, wenn eine zuverlässige Infrastruktur vorhanden und der Zugang für alle gesichert ist. Digitale Medien können in alters- und situa-tionsangemessenem Kontext erweiterte Lernmöglichkeiten schaffen. Sie ermöglichen eine stärkere Individualisierung des Lernens, die gezieltere Förderung von Lerngruppen mit speziellen Bedarfen sowie selbstgesteuertes, zeit- und ortsunabhängiges Lernen. Dies gilt umso mehr, wenn analoge und digitale Bildungs- und Weiterbildungsangebote kombiniert werden.

Gerade der letzte Punkt kommt unseres Erachtens in dem gemeinsamen Antrag zu kurz, wenn der Eindruck erweckt wird, es bedürfe nur einer „leuchtturmmäßigen“ digitalen Ausstattung und einer Digitalisierung aller Unterrichtsinhalte, um dem Anspruch exzellenter Bildung zu genügen. Bei aller Wertschätzung für die Potentiale der Digitalisierung schulischer Bildung darf nicht vergessen werden, dass sie kein Selbstzweck ist. Digitalisierung sollte zu Änderungen insbesondere des Unterrichtsstoffs und damit der Ausbildung des Lehrpersonals führen, soweit dies der Erreichung der Bildungsziele förderlich ist.
Sie bedeutet aber nach unserem Verständnis keineswegs, dass über viele Jahrzehnte entwickelte und bewährte Methoden der Wissensvermittlung insgesamt über Nacht obsolet werden. Künftige Schülergenerationen werden das Digitale zu erlernen haben, ohne das Analoge dabei verlernen zu dürfen. Die Schule wie auch das Leben finden nicht nur vor dem Bildschirm statt und nicht jeder Unterrichtsinhalt muss digitalisiert werden. Auch gehört es zur Aufgabe der Schule, die Schüler nicht nur mit den Vorzügen der digitalen Welt, sondern auch mit ihren Nachteilen vertraut zu machen. In der Herstellung des hierfür erforderlichen Gleichgewichts liegt gegenwärtig eine der größten Herausforderungen für die Schulgesetzgebung sowie für die Pädagogik. Diese Herausforderung muss bewältigt werden. Andernfalls droht die Digitalisierung der Schulen ein ähnliches Schicksal wie der schulischen Inklusion, nämlich eine Existenz, die dauerhaft von grundlegenden Bedenken und anhaltender Kritik an der Umsetzung überschattet wird.”

Wie kann es sein, dass die kommunalen Spitzenverbände eine solche, relativ differenzierte Stellungnahme verfassen, während sich die Stadt aus der Beurteilung von Nutzen und Risiken digitaler Medien im Unterricht heraushält?

(Es zeigt sich an diesem Beispiel übrigens, dass geschlossene Texte mit ganzen Sätzen wesentlich besser zur Kommunikation, zum Verständnis und zur Auseinandersetzung geeignet sind als eine Powerpointpräsentation mit Stichwörtern und Werbebotschaften, wie sie der Bergheimer Digitalisierungsstrategie zugrunde liegt.)

Derzeit wird insbesondere im Schulbereich die menschengemachte Digitalisierung auf Teufel komm raus vorangetrieben, ohne dass Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen angemessen beurteilt werden; grundlegende Bedenken und Kritik werden ignoriert.

Es wäre zu begrüßen, wenn die Stadt Bergheim sich kritischer als bisher mit der Digitalisierung befassen und auf eine vernunftgeleitete, tiefgehende, umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema setzen würde. Dazu würde gehören, Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht zu beurteilen. Anderenfalls bleiben Worte wie “Pädagogik vor Technik” nur hohle Phrasen und es wird viel Geld für Technik ausgegeben, die eventuell teilweise überflüssig bis hinderlich ist oder nicht sinnvoll eingesetzt wird. Die Sprachlabore aus den 1970er-Jahren lassen grüßen…

Eine Antwort der Stadt erfolgte bisher nicht. Transparenz und Kommunikationsbereitschaft sehen anders aus.



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Fußnote:

  1. Merkwürdig, dass dieses “Versehen” von keinem der anwesenden Stadträte und Vertreter der Stadtverwaltung bemerkt wurde.

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