Asbest in Schulen und Sporthallen: Stadt Bergheim gibt – erneut – keine Auskunft

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Wer die Verwaltung fragt, bleibt dumm.

Am 6.11.2022 habe ich als sachkundiger Bürger eine schriftliche Anfrage zur Asbestbelastung von Schulen und Sporthallen der Stadt Bergheim eingereicht. Unter anderem wollte ich wissen:

In welchen Schulen und Sporthallen der Stadt Bergheim sind asbesthaltige Materialien vorhanden? (Bitte gegebenenfalls die betroffenen Gebäudeteile, die Schadstoffquelle und das Datum der zugehörigen Untersuchung angeben.)

Die Stadtverwaltung Bergheim hat darauf geantwortet (Vorlage 501/2022):

In allen Gebäuden, so auch in den städtischen Schulen und Sporthallen der Stadt Bergheim, welche Bauteile aufweisen, die vor 1996 errichtet wurden, können asbesthaltige Putze und Spachtelmassen verbaut worden sein. Ein generelles Herstellung- und Verwendungsverbot für Asbest existiert erst seit 1993. Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass noch Restbestände nach 1993 verwandt worden sein könnten, geht die Stadt Bergheim diesbezüglich äußerst sensibel und verantwortungsvoll mit diesem Thema um.

Diese Antwort stellte mich nicht zufrieden, da sie keine konkrete Auskunft enthält, in welchen Schulen und Sporthallen tatsächlich Asbest vorhanden ist. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 16.11.2022 (TOP 14.1.3) habe ich genau das moniert und präzise (nach)gefragt, in welchen Gebäudeteilen welcher Bergheimer Schulen und Sporthallen asbesthaltiges Material festgestellt wurde und ob dort weiterhin Asbest vorhanden ist. Die Antwort habe ich in Form einer Liste erbeten. Zur Niederschrift hat die Stadtverwaltung geantwortet (Seite 22 des Protokolls):

In allen Gebäuden, so auch in den städtischen Schulen und Sporthallen der Stadt Bergheim, welche Bauteile aufweisen, die vor 1996 errichtet wurden, können asbesthaltige Putze und Spachtelmassen verbaut worden sein. Ein generelles Herstellung- und Verwendungsverbot für Asbest existiert erst seit 1993. Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass noch Restbestände nach 1993 verwandt worden sein könnten, geht die Stadt Bergheim diesbezüglich äußerst sensibel und verantwortungsvoll mit diesem Thema um.
Generell wird bei Baumaßnahmen anlassbezogen beprobt oder z.B. das BT 30-Verfahren angewandt.
Beiliegend die Liste der Bergheimer Schulen und Sporthallen mit den entsprechenden Baujahren.

Die Stadtverwaltung Bergheim hat also ihre erste unzulängliche Antwort einfach wiederholt und um zwei im Hinblick auf die Frage bedeutungslose Sätze ergänzt. Die erwähnte Liste enthält keinerlei Auskunft über Funde von Asbest in Bergheimer Schulen und Sporthallen.

Da steh’ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!

PS
Schon früher hat die Stadt Bergheim sich nicht auskunftsfreudig gezeigt, wenn es um Asbest und andere Schadstoffe ging: siehe “Schadstoffbelastung von Bergheimer Schulen und Sporthallen: Die Stadtverwaltung rückt keine Informationen heraus” vom 08.09.2021, “Wie stark sind die Bergheimer Schulen und Sporthallen mit Asbest belastet?” vom 28.05.2021. Es sei auch daran erinnert, dass Untersuchungsberichte nicht mehr vorhanden sind (siehe hier).

PPS (14.08.2023)
Auch meine schriftliche Anfrage vom 17.03.2023 ließ die Stadtverwaltung zum Teil unbeantwortet: “Eine Beantwortung der Anfrage 1 und 2.1 kann mit Hinweis auf § 15 Abs. 3 c) der Geschäftsordnung nicht erfolgen, da die Recherche offenkundig mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre” (siehe hier).

1 Kommentar

  1. Achim Brauer

    Interessant! Danke für die Hartnäckigkeit!

    Antworten

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